Mainzerstraße 116
66121 Saarbrücken
Tel.: 0681/63 55 11
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do: 8:00 Uhr - 19:00 Uhr
Mi: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Bei uns sind Sie in guten Händen!
Neben klassischen krankengymnastischen Anwendungen verfügen wir auf Therapieseite über vielerlei Techniken, um Funktionsstörungen des Halte- und Bewegungsapparats zu erspüren und wieder ins Lot zu bringen:
- Krankengymnastik/Physiotherapie
- Manuelle Lymphdrainage / KPE-Komplexe physikalische Entstauungstherapie
- Behandlung von Schlaganfallpatienten (nach dem Bobath-Konzept für Erwachsene)
- Orthopädisch-Manuelle Therapie (OMT)
- Osteopathie
- Beckenboden- und Kontinenztraining (nach dem Tanzberger-Konzept)
- Rehabilitation
- Kinesiotaping
Alle therapeutischen Angebote können natürlich auch präventiv genutzt werden.
Für Prävention und Therapie - Medizinisches Aufbautraining (MAT)
Eine Besonderheit des umfassenden Präventationsspektrums von Vitactif ist das so genannte Medizinische Aufbautraining (MAT). Dieses spezielle Training wird häufig nach orthopädischen Verletzungen und Schäden wie z. B. Bandscheibenvorfällen oder auch einfach bei Konditionsschwäche oder Übergewicht durchgeführt. Es dient der Wiederherstellung und Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit. Das Medizinische Aufbautraining bietet das Vitactif-Team in regelmäßigen Morgen-, Mittags- und Abendkursen an.
Heilmittel - Verordnung
Damit die Behandlung bei uns stattfinden kann, müssen Sie sich eine Heilmittelverordnung durch Ihren behandelnden Arzt ausstellen lassen.
Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, IKK, Knappschaft, BEK, TK, etc.) versichert, ist von Ihnen ein gesetzlicher Eigenanteil zu den Kosten der Behandlung zu leisten. Dieser beträgt 10,00 € pro Verordnung plus 10 % der Verordnungswertes.
Der Eigenanteil ist nicht zu leisten, wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind. In diesem Fall legen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis bei Beginn der Behandlung vor.
Die Behandlung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Ausstellung der Verordnung begonnen und darf für höchstens 14 Tage unterbrochen werden. Sind diese Fristen überschritten, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.